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Alarmstufe in BW: Maskenpflicht auch wieder in den Unterrichtsräumen

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern, liebe Kolleg*innen,

ab morgen, Mittwoch, den 17.11.2021 tritt die Alarmstufe in Baden Württemberg ein. 

In den Unterrichts- und Betreuungsräumen gilt daher wieder die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Maskenpflicht).

Die Regelung ist allen aus der Zeit vor dem 18.10.2021 bereits bekannt. So gelten auch weiterhin die Ausnahmen von der Maskenpflicht, die in §2 Absatz 3 der CoronaVO Schule genannt sind (z.B. Sportunterricht, Nahrungsaufnahme, usw.). Im Freien kann die Maske abgelegt werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird.

Bleiben Sie gesund!

 

Herzliche Grüße,

Simone Klitzing