Alarmstufe in BW: Maskenpflicht auch wieder in den Unterrichtsräumen
Liebe Schüler*innen, liebe Eltern, liebe Kolleg*innen,
ab morgen, Mittwoch, den 17.11.2021 tritt die Alarmstufe in Baden Württemberg ein.
In den Unterrichts- und Betreuungsräumen gilt daher wieder die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Maskenpflicht).
Die Regelung ist allen aus der Zeit vor dem 18.10.2021 bereits bekannt. So gelten auch weiterhin die Ausnahmen von der Maskenpflicht, die in §2 Absatz 3 der CoronaVO Schule genannt sind (z.B. Sportunterricht, Nahrungsaufnahme, usw.). Im Freien kann die Maske abgelegt werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird.
Bleiben Sie gesund!
Herzliche Grüße,
Simone Klitzing