Zum Hauptinhalt springen

Bewusster und sicherer Umgang mit dem Handy

Immer mehr Kinder verbringen nicht nur 10 Minuten am Handy, um eine Nachricht an Freunde zu schrieben, sondern mehrere Stunden. Doch mit was verbringen sie die viele Zeit und welche Vor- und Nachteile hat der Konsum am Handy? Drei Schulstunden setzte sich die 5b, angeleitet von der Schulsozialarbeit, kritisch mit ihrer eigenen Mediennutzung auseinander.

Überrascht waren gleich zu Beginn viele Schülerinnen und Schüler, als sie erfuhren, dass WhatsApp erst ab 13 Jahren legal ist (und bis vergangenes Jahr sogar erst ab 16), denn genutzt wird es von fast jedem Kind, auch von den Zehnjährigen. Es gibt deutlich sicherere Alternativen, die nutzt jedoch kaum jemand. Dazu gehört auch Threema, merkt eine Schülerin an.

Doch was heißt sicher?

Hier rückte vor allem die Privatsphäre in den Blickpunkt, denn sowohl bei Messengern wie WhatsApp oder sozialen Netzwerken wie Instagram wird automatisch auf die Kontakte und die Bilder zugegriffen. Instagram geht noch einen Schritt weiter und behält sich das Recht vor, alle geposteten Bilder (sofern sie nicht gelöscht werden) für die eigenen Zwecke zu nutzen. Für was? Das ist unklar.

Die Kinder konnten an ihren Smartphones die persönlichen Sicherheitseinstellungen überprüfen und anpassen, denn auch bei WhatsApp ist es möglich den Zugriff auf die Kontakte zu verweigern oder den Zugriff auf Bilder zu beschränken. Auch der Standort z.B. bei Instagram, sollte nicht öffentlich sichtbar sein, um unangenehme oder gefährliche Situationen zu vermeiden, lernten die Kinder.

Gerade die Kommunikation miteinander oder die kurzfristigen Absprachen sind vielen zufolge ein Vorteil bei der Nutzung. Dass digitale Angebote auch viele Nachteile haben kann, ist den meisten bewusst und sie konnten diese auch benennen. Cybermobbing, erklärte eine Schülerin, ist die wiederholte Abwertung von einer Person – nicht vor Ort, aber in den sozialen Medien. Außerdem lenke das Handy ab, vor allem wenn man lernen sollte, ergänzte eine weitere Schülerin. Ein Bild ohne die Erlaubnis der abgebildeten Person zu verschicken oder ein Foto in privaten Räumen, dazu zählt auch die Umkleide in der Sporthalle, zu machen, ist ab 14 Jahren strafbar und man kann straf- (z.B. bei Beleidigung) oder zivilrechtlich (z.B. bei Recht am eigenen Bild) belangt werden. Neu war hingegen, dass es auch unter 14 Jahren zu Abmahnungen kommen kann.

Hängen geblieben von der abwechslungsreichen und interaktiven Schulung ist hoffentlich: keine unkontrollierte Mediennutzung und wenn am Handy, dann möglichst sicher und bewusst!